ÜBERNACHTUNGSSTEUER IN FREIBURG

Vorgabe seit dem 01.01.2014

Die Stadt Freiburg hat zum 1. Januar 2014 die Freiburger Übernachtungsteuer eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt sind wir dazu verpflichtet, diese Abgabe zu erheben und an die Stadt Freiburg abzuführen.
Diese Bettensteuer verpflichtet Übernachtungsgäste, die aus privaten Gründen nach Freiburg kommen, zur Abgabe einer Kulturförderabgabe. Geschäftsreisende, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen, sind von dieser Erhebung ausgenommen. Für Fragen kontaktieren Sie bitte die Stadt Freiburg:

Stadt Freiburg
Stadtkämmerei
Telefon: 0761 201-5162
oder 0761 201-5161

Die gesetzliche Grundlage, die erforderlichen Formulare sowie ein Merkblatt zu den häufig gestellten Fragen finden Sie hier auf unserer Homepage oder im Internet unter http://www.freiburg.de/steuer